Die Finma überwacht als Schweizerische Finanzmarktaufsicht alle im Finanzmarkt tätigen Anbieter. Bis zuletzt war Brainloop hier erfolgreich nach den Finma-Anforderungen aus dem Jahr 2008 geprüft. Bei einer erneuten Überprüfung konnten wir uns jetzt allerdings wieder unter Beweis stellen. Laut der von der Finma offiziell anerkannten Prüfstelle BDO erfüllen wir sämtliche Anforderungen, einschließlich der im letzten Rundschreiben (RS 18/3) verlangten Compliance-Richtlinien. Das bestätigt der unabhängige Prüfbericht der BDO, für den bei Brainloop ein anspruchsvolles Kontrollverfahren auf Basis des international anerkannten Sicherheitsstandards ISAE 3000 durchgeführt wurde.

Einführung eines internen Kontrollsystems

Zur Erfüllung der strengen Richtlinien der Finma hat Brainloop im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 in der Schweiz ein dienstleistungsbezogenes internes Kontrollsystem eingeführt, das die Einhaltung des Finma-Rundschreibens «RS 18/3 sowie weitere Outsourcing-Anforderungen» miteinbezieht. Der Sachverständigen-Bericht von BDO beinhaltet die Überprüfung und Beurteilung der korrekten Beschreibung, Ausgestaltung und Durchführung der von Brainloop aufgestellten Kontrollmechanismen inklusive der im Januar 2019 durchgeführten Funktionsprüfungen zur Kontrolle der Wirksamkeit derselben.

Für Brainloop ist es sehr erfreulich, erneut von unabhängiger Stelle die offizielle Bestätigung zu erhalten, dass wir die für unsere Kunden so wichtigen Anforderungen der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht Finma erfüllen. Und auch der Audit-Report von BDO bekräftigt uns in unseren Anstrengungen, stets die höchsten gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit sensiblen Zielgruppen und Informationen im streng regulierten Schweizer Finanzsektor zu garantieren.

Hintergrund des Rundschreibens RS 18/3

Mit Herausgabe des Finma-Rundschreibens RS 18/3 gelten in der Schweiz für alle Banken, Effektenhändler und Versicherungen neue aufsichtsrechtliche Anforderungen beim Umgang mit der Auslagerung von Dienstleistungen. Das Rundschreiben ersetzt die Bestimmungen aus dem Jahr 2008. Es enthält Neuerungen wie beispielsweise eine Präzisierung zur Auslagerung von Risikomanagement- und Compliance-Funktionen, zur Inventarisierung oder zur Auslagerung ins Ausland und ist hinsichtlich der Frage der Wesentlichkeit von Outsourcing-Vorhaben prinzipienorientierter und technologieneutraler formuliert.

 

Geschrieben von Gabriel Gabriel


Compliance,  Schweiz


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