Nach langem Ringen ist es soweit: Die neue Aktionärsrechterichtlinie ARUG II ist in Kraft getreten, womit in Kürze der neue Corporate Governance Kodex folgen dürfte. Für Aufsichtsräte bedeutet das vor allem, dass sie sich intensiver mit den Vorstandsvergütungen auseinandersetzen müssen.
Denn das ARUG II schreibt vor, dass Unternehmen künftig eine Maximalvergütung für Vorstände festlegen müssen. Zugleich erhalten Aktionäre mehr Macht: Wenn ihnen das Limit zu hoch erscheint, können sie auf der Hauptversammlung eine Herabsetzung erzwingen.
Die Neuregelung gilt zwar erst ab 2021, wird aber in der anstehenden HV-Saison ihre Schatten vorauswerfen. Denn man muss kein Prophet sein, um zu ahnen: Die Vorfreude auf ihren wachsenden Einfluss wird Aktionäre ermutigen, den Druck zu erhöhen.
Wer üppige Managementgehälter verantwortet, muss deshalb mehr denn je mit einer turbulenten Hauptversammlung rechnen, zumal der neue Kodex strengere Anforderungen an Boni definiert. Aktionäre werden deshalb genau prüfen, ob variable Vergütungen Anreize zu langfristigem und unternehmerischem Denken schaffen – und Aufsichtsratsvorsitzende sind gut beraten, in Investoren-Gesprächen genau hinzuhören.
Frauenquote: Schreitet die Politik ein?
Wenn sich nichts ändert, droht aber nicht nur eine Rebellion der Aktionäre, sondern auch der Politik. Insbesondere die SPD liebäugelt seit langem mit strengeren gesetzlichen Vorgaben für Managergehälter, und diese Tendenz dürfte sich unter den neuen Vorsitzenden verstärken.
Akut ist das Risiko, das der Gesetzgeber einschreitet, bereits bei Frauen in Führungspositionen. Die Bundesregierung hat Ende November eine Frauenquote auch für Vorstände angekündigt, in Kürze dürfte deshalb ein Gesetzentwurf folgen. Damit sind lebhafte Debatten programmiert, zumal der Frauenanteil in der Tat viel zu langsam steigt.
Um übermotivierten Regulierern den Wind aus den Segeln zu nehmen und ein allzu enges Regel-Korsett abzuwenden, sollten Aufsichtsräte jetzt endlich ambitionierte Ziele für den Frauenanteil definieren. Wenn mehr als 50 börsennotierte Unternehmen ganz offiziell eine Quote von null Prozent anpeilen, muss sich niemand wundern, dass Politiker einen Affront wittern.
Seit der hohe Anteil von Verweigerern im Frühjahr bekannt wurde, sind zwar bereits einige Unternehmen umgeschwenkt. Aber das reicht nicht; weitere müssen folgen.
Vielerorts unterschätzt wird ein Thema, das meines Erachtens im Laufe dieses Jahres noch stärker in den Fokus rücken wird: Standortentscheidungen und deren ethische Implikationen. Denn schon seit einigen Monaten zeichnet sich ab, dass Aktivitäten in Unrechtsstaaten kritischer beäugt werden.
Wandel durch Handel? Neue Phase der Globalisierung
Beispiel China: Lange hat kaum jemand ein Engagement in der Volksrepublik hinterfragt – wegen des großen Marktes, aber auch wegen der Aussicht auf „Wandel durch Handel“. Doch inzwischen ist klar: China wird nicht demokratischer, sondern repressiver, wie die Enthüllungen über Arbeitslager für Uiguren in der Provinz Xinijang zeigten. Auch anderenorts zeigen sich autokratische Regime erstaunlich stabil.
Unternehmen müssen deshalb mit wachsender Kritik rechnen – nicht nur von Menschrechts-Aktivisten und Globalisierungsgegnern. Das birgt Risiken für die Reputation, aber auch für die Firmenkultur: Mitarbeiter werden ebenfalls kritischer hinterfragen, ob das Engagement zu den Werten des Unternehmens passt. Und Dissonanzen können schwerwiegende Folgen haben, weil es in der digitalen Transformation auf Mitarbeiter ankommt, die sich mit ihrem Arbeitgeber identifizieren.
Wohlgemerkt: Einfache Antworten gibt es nicht, und ein Rückzug ist oft keine Lösung. Ich bin aber überzeugt, dass sich Aufsichtsräte intensiver mit dieser Thematik befassen müssen. Und um ernsthaft abzuwägen und glaubwürdig zu diskutieren, brauchen sie Haltung, ein Gespür für gesellschaftliche Entwicklungen und auch geopolitische Kenntnisse.
Dieses Beispiel unterstreicht: Während digitale Tools bei Standardaufgaben wie der Analyse von Zahlen für Entlastung sorgen, sollten sich Aufsichtsräte intensiver mit strategischen und ethischen Fragen beschäftigen – und sich nicht als oberste Wirtschaftsprüfer, sondern als Hüter der Unternehmenskultur begreifen. Nicht nur 2020, sondern im gesamte Jahrzehnt – und darüber hinaus.
Geschrieben von Daniel Schönwitz