Das Schlagwort der Berichtssaison 2017: CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen in Deutschland gelten ab diesem Jahr die neuen Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Dazu zählen Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte oder die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Für 89 Prozent der Unternehmen sind die genannten nichtfinanziellen Belange wesentlich. Allerdings bestehen große Unsicherheiten, da das Gesetz in der Praxis unterschiedlich interpretiert werden kann. Das ergab eine vor kurzem durchgeführte Studie der Kirchhoff Consult AG, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG und der Fachhochschule Wedel. Diesen Herausforderungen zu begegnen, ist keineswegs nur Aufgabe der Investor-Relations- und Nachhaltigkeitsabteilungen. Nachhaltigkeit funktioniert nur als unternehmensübergreifendes Konzept. Auch der Aufsichtsrat ist in diesem Kontext gefordert.

Nachhaltige Unternehmensführung

Der Aufsichtsrat hat den gesetzlichen Auftrag, die Geschäftsführung zu überwachen und zu beraten. In dieser Rolle ist es unter anderem notwendig, dass er die Leitlinien einer langfristig und nachhaltig orientierten Unternehmensführung einfordert und mit verankert. Das Gebäude der Unternehmensführung und -steuerung bzw. die Unternehmensverantwortung (CR) an sich ruht auf drei Säulen: Verantwortungsbewusste Unternehmensverfassung (CG), gesellschaftliches Engagement von Unternehmen (CC) und dem Gleichklang von ökonomischer, ökologischer und sozialer Unternehmenstätigkeit (CSR). Hier sollte der Aufsichtsrat seine Möglichkeiten entschieden mehr nutzen.

Aus diesem Grund sind Führungswerte gefordert. CSR ist Chefsache auf allen Ebenen und muss alle unternehmerischen Bereiche umfassen. Unternehmensverantwortung muss außerdem fest in der DNA des unternehmerischen Geschäftsmodells integriert sein. Immer mehr Unternehmen haben erkannt, dass nur eine nachhaltige Unternehmensführung die Licence-to-Operate-Garantie sein kann. Nachhaltige Unternehmensführung als ein langfristig ausgerichtetes, wertebasiertes und Verantwortung forderndes, gelebtes Konzept ist immer mehr zu einem Wettbewerbsvorteil geworden – auch bzw. gerade aufgrund der wachsenden Globalisierung. Kein Wunder: Institutionelle Investoren berücksichtigen schon heute nichtfinanzielle Faktoren in ihren Anlageentscheidungen und erwarten ein nachhaltiges Commitment zu internationalen Standards und Initiativen wie der Global Reporting Initiative (GRI) bzw. den Sustainable Developement Goals (SDGs). Viele Unternehmen haben das schon erkannt; viele vernachlässigen aber noch sträflich die Vorteile.

Ein moderner Aufsichtsrat sollte sich Gedanken zu den schwierigen Problemen und Fragen unserer Zeit machen. Er sollte eine eigene Meinung und Antworten zu den Herausforderungen beispielsweise in folgenden ethischen Bereichen haben:

  • Nationale und internationale Steuervermeidungspraktiken
  • Diskriminierung von Beschäftigten
  • Bestechung und Korruptionspraktiken
  • Faire und transparente Preisgestaltung für Produkte und Leistungen
  • Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitsmaßstäbe
  • Belastungsgrad der Mitarbeiter
  • Behandlung der Lieferanten und Wissen über die Lieferanten

Jeder Einzelne ist als „ehrbarer Kaufmann“ gefordert

Nachhaltigkeit gehört gewissermaßen zum Erbgut eines Unternehmens und ist auf Langfristigkeit ausgelegt. Jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied ist hierzu gefordert. Der Aufsichtsrat in seiner Rolle als oberster Überwacher und Hüter der Corporate Governance muss die Leitlinien einer langfristig und nachhaltig orientierten Unternehmensführung einfordern und wird dadurch zum Garant einer Verankerung im Tagesgeschäft. Jedes Aufsichtsratsmitglied ist persönlich für die effektive und effiziente Unternehmensüberwachung und -beratung und für ein aktives Nachhaltigkeitsmanagement verantwortlich. Entscheidungen sollen hierbei nur auf der Basis einer Reflexion von vereinbarten Werten zum Erhalt des Unternehmens unter Berücksichtigung gegenwärtiger und zukünftiger Risiken getroffen werden.

 

Über den Autor

Rudolf X. Ruter ist Experte für Corporate Governance und Nachhaltigkeit, Buchautor und Mitglied in diversen Aufsichtsgremien. Er war Gesellschafter und Geschäftsführer bei Arthur Andersen und baute als Partner bei Ernst & Young den Geschäftsbereich Nachhaltigkeit in Deutschland auf. www.ruter.de


Board,  Gastautoren


This could also be of interest:

Nachhaltig gut berichten! Stand der CSR-Berichterstattung im DAX 160

Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Das Streben nach einem Ausgleich zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Interessen hat sich im vergangenen Jahrzehnt von einem Nischendasein zum…

Ehrbarkeit und Tugenden eines Aufsichtsrats

Als Siemens CEO Joe Kaeser Ende Januar auf der Hauptversammlung in München vor die Aktionäre trat, ging es nicht nur um Geschäftszahlen und Strategie, sondern…

Aufsichtsrat und Ethical Due Diligence

Jeder Aufsichtsrat muss die Leitlinien einer langfristig und nachhaltig orientierten Unternehmensführung einfordern. Jedes Aufsichtsratsmitglied ist persönlich für die effektive und effiziente Unternehmensüberwachung und -beratung verantwortlich.…

Newsletter

Niederlassungen

Brainloop AG
Theatinerstrasse 12
80333 München
Germany
+49 (0) 89 444 699 0