Die EU-Kommission erarbeitet derzeit strengere Vorgaben zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Entsprechend soll die europäische Richtlinie zu Corporate Social Responsibility (CSR) aus dem Jahr 2014 überarbeitet werden.
CSR Richtlinie setzt auf Freiwilligkeit
Die aktuelle CSR-Richtlinie verpflichtet große Unternehmen zur Veröffentlichung nicht-finanzieller Kennzahlen in ihren nachhaltigkeitsbezogenen Berichten. Dazu gehören nach §289c HGB beispielsweise klimarelevante Daten zu Treibhausgas-Emissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, die Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien sowie der Schutz von Biodiversität.
Bisher konnten Unternehmen weitgehend frei definieren, wie sie darüber berichten. Die CSR-Richtlinie schreibt nicht vor, einen bestimmten Standard für die Berichterstattung heranzuziehen. Wenn ein Unternehmen auf ein CSR-Rahmenwerk verzichtet, muss es dies begründen. Die meisten DAX-Unternehmen berichten nach den G4-Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI).
Nur wenige Unternehmen stellen formale Wesentlichkeitsanalysen an, die für die Nachhaltigkeitsperformance wie auch für die Kommunikation wichtig sind. Aus der formalen Wesentlichkeit leiten sich die Anforderungen an die zu sammelnden Daten ab. Das bedeutet, dass relevante Daten sichergestellt und zugänglich sind. Umweltkennzahlen wie etwa der CO2-Fußabdruck werden oftmals nicht systematisch erhoben. Damit verschenken Unternehmen aber in Bereichen wie Energie und Ressourcen erhebliche Einsparpotenziale.
Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit
Unternehmen können bislang selbst festlegen, was sie unter finanzieller Wesentlichkeit verstehen. Die EU-Kommission betonte daher 2019 in einer Mitteilung den Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Sie verlangt von den Unternehmen nicht nur anzugeben, welche Auswirkungen etwa der Klimawandel auf das Unternehmen hat, sondern auch in welcher Weise das Unternehmen auf das Klima einwirkt.
Experten für CSR-Berichterstattung sehen darin einen Wendepunkt im CSR-Reporting, da damit eine weite Wesentlichkeitsdefinition bevorzugt wird, die bisher nur von den wenigsten Unternehmen angewandt wurde. Insbesondere im Klima-Reporting fehlten Investoren entscheidende Kennzahlen zu Klimarisiken. Die doppelte Wesentlichkeit bezieht sich aber auch auf Angaben zu sozialen und ökologischen Wirkungen.
Seit Januar 2020 wird daher die CSR-Richtlinie mit Blick auf den Europäischen Green Deal überarbeitet. Die Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) setzt im Auftrag der EU-Kommission Standards für das nicht-finanzielle Reporting. Diese sollen künftig entsprechend dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit verstanden werden. Der finale Bericht wird für das erste Quartal 2021 erwartet und die neue CSR-Richtlinie soll 2022 verbindlich sein.
Mit Hilfe von CSR-Kennzahlen können Unternehmen Nachhaltigkeitsziele quantifizieren und festlegen. Damit können sie nicht nur Schwachstellen aufdecken, sondern etwa den betrieblichen Umweltschutz verbessern. Beispielsweise wäre es für ein Handelsunternehmen möglich, Abteilungen zu identifizieren, die einen hohen CO2-Fußabdruck verursachen. Entsprechend können dann beispielsweise mit Logistikern im Warenversand Maßnahmen entwickelt werden, um den Fußabdruck zu senken.
Die nachhaltige Berichterstattung kann also dazu beitragen, Nachhaltigkeit im Rahmen unternehmerischen Handels zu betrachten und voranzubringen. Sobald sie mit der unternehmerischen Wertschöpfung verknüpft wird, ist ein systematisches Vorgehen möglich. Ein besseres Verständnis sozialer, ökologischer und ökonomischer Auswirkungen von Geschäftstätigkeiten wirkt daher auch auf zukünftige Unternehmensstrategien und Managemententscheidungen.
Geschrieben von Sarah Klöckner
Compliance, Good Governance, Trends