COVID-19 verändert unseren Arbeitsalltag völlig. Erhebliche Auswirkungen hat die Pandemie auch für den Arbeitsschutz. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hatte deshalb bereits im April 2020 erste Empfehlungen für den Umgang mit Corona veröffentlicht. Wegen anhaltend hoher Infektionszahlen sah sich die Bundesanstalt nun kürzlich dazu gezwungen, eine überarbeitete Version der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in Umlauf zu bringen.

Im Rahmen der neuen Bestimmungen von Ende August dieses Jahres sind Arbeitgeber dazu aufgefordert, innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Risiken bei der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit für ihre Beschäftigen bestehen.

Unternehmen müssen im Zusammenhang mit dem Coronavirus jetzt also genau prüfen, bei welchen Arbeitsabläufen erhöhte Infektionsrisiken existieren. Ausgangspunkt für die in der erweiterten Arbeitsschutzregel beschriebenen Vorgehensweisen ist die Erfahrung von Medizinern, dass COVID-19 hauptsächlich durch Aerosole übertragen wird.

Neben der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und der Installation transparenter Abtrennungen zwischen Arbeitsplätzen gehört eine ausreichende Belüftung von Räumen zu den konkreten Vorgaben, mit denen das Risiko einer Ansteckung reduziert werden kann.

Lesen Sie hier das PDF der BAuA über weitere Maßnahmen in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.

Arbeitsschutz auch im Home Office

Um eine Verbreitung von Viren in der Arbeitsumgebung so weit wie möglich zu vermeiden, sollten Arbeitgeber laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Medizin die Kontakte zwischen Beschäftigen also möglichst begrenzen. Das gelte vor allem auch für Dienstreisen und Besprechungen.

Vielmehr rät die Behörde verstärkt zur Einführung von Home-Office-Regeln unter Berücksichtigung des Arbeitsschutz- und Arbeitsgesetzes. Aber auch die technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein, um problemlos von Zuhause aus arbeiten zu können. Das gilt in erster Linie für den Schutz von vertraulichen Daten und den Austausch von sensiblen Dokumenten.

Anstatt geschäftskritische Informationen unverschlüsselt über Filesharing-Plattformen auszutauschen oder per E-Mail zu versenden, raten Sicherheitsexperten dazu, sichere Datenräume zu nutzen. Solche Lösungen ermöglichen es Anwendern, Dokumente sicher aufzubewahren und zwischen internen sowie externen Usern zu transferieren. Ein integrierter Audit-Trail erlaubt darüber hinaus eine Nachvollziehbarkeit aller Aktionen.

Klar ist: Mit COVID-19 haben sich die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für Unternehmen stark verändert. Arbeitgeber sollten die neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn, setzt ein Arbeitgeber alternative Maßnahmen um, muss er im Zweifel nachweisen können, dass damit ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet ist.

Hier sind sogar Kontrollen der Arbeitsschutzbehörden möglich. Es drohen erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken, sollten Beschäftigte am Arbeitsplatz aufgrund fehlender Schutzmaßnahmen an Corona erkranken.

 

Geschrieben von Sarah Klöckner


Collaboration,  Informationssicherheit


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